Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unser oberstes Ziel ist es, qualitativ hoch stehende Leistungen für unsere Kunden zu erbringen. Da wir in einer Welt leben, in welcher rechtliche Belange immer mehr an Bedeutung gewinnen, soll ein formaler Rahmen – in Form von allgemeinen Geschäftsbedingungen – die Zusammenarbeit mit unseren Kunden vereinfachen. Die nachfolgenden Allgemeine Geschäftsbedingungen beschreiben die Zusammenarbeitsformen zwischen uns und unseren Kunden mit dem Ziel, Transparenz über gegenseitige Rechte und Pflichten zu schaffen.

1. Allgemeines
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und Xen-on gelten ausschliesslich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von Xen-on ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

2. Vertragsabschluss und Kündigung
Die Angebote von Xen-on sind – auch bezüglich der Preisangaben – unverbindlich. Die von Lifecom präsentierten Kostenvoranschläge verstehen sich nicht als Pauschalen, d.h., sie beziehen sich nur auf die explizit erwähnten Leistungen exkl. MwSt.

Die Offerten verlieren ihre Gültigkeit sechs Wochen nach Erstellung. Mit der schriftlichen Annahme des Auftrags kommt ein Vertrag zustande.

Alle Verträge bzw. erteilten Aufträge mit zeitlich offenem Umfang (Unterhaltsaufträge, Hosting etc.) sind
– unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist
– kündbar auf Ende eines Quartals.

Alle Verträge bzw. erteilten Aufträge mit einer festgesetzten Laufzeit (Unterhaltsaufträge, Hosting etc.)
– verlängern sich automatisch um die selbe Laufzeit
– kündbar auf Ende der Laufzeit
– mit Kündigungsfrist von 6 Monaten.

3. Leistung und Honorar
Wenn nichts anderes vereinbart wird, entsteht der Honoraranspruch von Xen-on für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Xen-on ist berechtigt, zur Deckung des eigenen Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.

Alle Leistungen von Xen-on, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Barauslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z.B. für Botendienste, aussergewöhnliche Versandkosten oder Reisen) sind vom Kunden zu ersetzen.

Kostenvoranschläge von Xen-on sind grundsätzlich verbindlich. Sollten die tatsächlichen Kosten den Voranschlag um mehr als 10 % übersteigen, hat Xen-on den Kunden auf die höheren Kosten hinzuweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.

4. Zahlung
Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen von Xen-on innerhalb 10 Tagen zahlbar auf das im Vertrag angegebene Bank- oder Postscheckkonto. Die Ablehnung von Schecks behält sich Xen-on ausdrücklich vor; entsprechende Spesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.

Verrechnungen können nur mit schriftlicher Zustimmung von Xen-on erfolgen.

5. Präsentation
Xen-on nimmt nicht teil an Gratis-Konkurrenzpräsentationen. Für Pitchings (Entwurfs- bzw. Konzeptpräsentationen) steht Xen-on ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der Agentur für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt.

Erhält Xen-on nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Rechte und Leistungen bei der Agentur. Die Unterlagen sind unverzüglich Xen-on zurückzustellen.

6. Eigentumsrecht und Urheberschutz
Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, werden die bildlichen Werke von Xen-on nur für die vertraglich vereinbarte Nutzung an den Kunden abgetreten. Sämtliche anderen Rechte an den Arbeiten liegen bei Xen-on. Der Kunde erwirbt keinerlei Rechte an nicht vollendeten Arbeiten. Sämtliche Unterlagen sind unverzüglich an Xen-on zurückzugeben.

7. Kennzeichnung
Xen-on ist berechtigt, auf allen Medien in geeigneter Form auf Xen-on und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zustünde. Unsere Partner zählen auf unsere Leistung, wie z.B. Lifecom, Pulscom AG, Puma Workwear, Bormio, Swiss Special Tours.

8. Termine
Kann Xen-on die vereinbarten Termine nicht einhalten hat der Kunde Lifecom eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen zu gewähren. Diese Frist beginnt mit der Zustellung eines Mahnschreibens an die Agentur. Ein Schadenersatzanspruch wegen Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Xen-on. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen auf Kundenseite – entbinden Xen-on von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.

9. Gewährleistung
Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von 10 Tagen nach Leistung durch die Agentur schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden ausschliesslich das Recht auf Nachbesserung durch Xen-on zu. Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Xen-on beruhen.

10. Haftung
Xen-on haftet nur für nachgewiesene Schäden, welche dem Kunden durch absichtliche oder grobfahrlässige Vertragsverletzung von Xen-on entstehen. Jede weitere Haftung von Xen-on  für direkte oder indirekte Schäden irgendwelcher Art ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

11. Anwendbares Recht
Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Xen-on und dem Kunden gilt schweizerisches Recht.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

12. Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Luzern.

Luzern, 28. Dezember 2015